Statuten des Em Lack 1985

§ 1 Gründung                                                                                 
Der Jägerzug Em Lack 1985 wurde im Jahr 1985 gegründet um die Tradition des Dormagener Bürger-Schützen-Vereins e.V. in Kameradschaft und Verbundenheit zum Heimat- & Volksfest aufrecht zu erhalten.

 

§ 2 Aufnahme

Es werden nur aktiv teilnehmende Mitglieder aufgenommen.
Anwärter müssen an 3 offiziellen Treffen teilnehmen und haben sich dann
bis zur nächsten Versammlung zu entscheiden. Dort wird über Aufnahme abgestimmt. Die Aufnahme neuer Mitglieder in den Jägerzug Em Lack 85 erfolgt einstimmig. Der Jahres-/Zugbeitrag ist vom neuen Zugmitglied sofort komplett zu zahlen. Die Statuten werden mit der Aufnahme akzeptiert.
 
§ 3 Austritt
Bei Austritt hat das Mitglied bis dahin noch angefallenden Kosten zu tragen.          Der freiwillige Austritt muß schriftlich an den Vorsitzenden                                              des Jägerzuges Em Lack 1985  eingereicht werden.
(Eigentum des Zuges wie: Pfänderorden, Wappen, Armbinde, Schnüre, Ketten, Plaketten, Uniformrock, Hut, (falls nicht käuflich erworben) sind an den Zug zurückzugeben. 
 
§ 3 a Vereinskasse
Kameraden die aus dem Verein ausscheiden haben keine Möglichkeit Gelder die der Zugkasse zugeflossen sind zurückzufordern. Ausgenommen des bis dahin eingegangenen BSV- Beitrags.
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni eines jeden Jahres.
 
§ 4 Ausschluss
Falls sich ein Mitglied gegen die Statuten oder in der Öffentlichkeit im Bezug auf den Jägerzug, verleumderisch oder abfällig äußert oder den Zugfrieden nachhaltig stört, so sind die Mitglieder auf der nächsten Versammlung bei Anwesenheit von (50%+1) Zugmitgliedern, bei Abwesenheit per Briefwahl, berechtigt über seinen sofortigen Ausschluss abzustimmen. 
 
§ 5 Versammlungen
Sabotiert ein Mitglied die Beschlüsse der Mehrheit, so kann er vom Vorstand zur Rechenschaft und Ordnung gerufen bzw. gegebenenfalls von der Versammlung verwiesen werden.
Die mit Mehrheit, bei 50 % + 1 Anwesenheit der Mitglieder gefassten Beschlüsse   sind von allen Mitgliedern zu befolgen. Sollte zu einem Beschluss keine Mehrheit erreicht werden, wird der Tagesordnungspunkt auf die Agenda der nächsten Versammlung verschoben. 
Etwaige Kosten durch Nichtbefolgung sind vom Mitglied zu tragen.
Es wird nur offen abgestimmt.
 
§ 6 Zugkönig                                                                                 
Zugkönig kann grundsätzlich jedes Mitglied des Jägerzuges Em Lack 1985 werden. Hat man die Zugkönigswürde errungen, so muss mindestens eine Wartezeit von 3 Jahren eingehalten werden. Ist diese 3-jährige Wartezeit beendet, so hat er danach wieder das Recht die Königswürde zu erringen.
Das Zugkönigschießen incl. Krönung findet an einem Tag statt.                            
Der frühere Krönungsabend und jetzige Jahresabschlussabend wird durch die Zugkasse finanziert (ausser Getränke) und es nehmen nur die Mitglieder teil. 
Der Zugkönig richtet das Frühstück am Schützenfestmontag aus und ist für die Bereitstellung und Kosten für Getränke und eine Kleinigkeit zum Essen
beim nächsten Zugkönigschießen verpflichtet.
Gleichzeitig ist vom Zugkönig ein gemütlicher Abend bis zum Oberstehrenabend auszurichten.
 
§ 6.1 Schützenkönig:
Jedes Mitglied des Zuges, welches das Alter von 28 Jahren erreicht hat kann bei einstimmigkeit des Zuges bis Schützenfestmontag entscheiden ob er
es versuchen möchte.
Sollte jemand Schützenkönig werden, so ist ein Betrag  von jedem Zugmitglied
iHv.  400,- €, als Paar iHv. 500,- € zum 31.12. des Jahres zu zahlen.
 
§ 7 Wahlen
Alle Positionen und Ämter haben turnusgemäß eine Laufzeit von 5 Jahren, bei zwischenzeitlichen Nachwahlen gilt die turnusmäßige Laufzeit.
 
§ 8 Pflichten u. Rechte des Vorstandes
Der Vorstand handelt im Interesse des Zuges.
Der Vorstand ist berechtigt für Anschaffungen des Zuges ohne vorherige Einwilligung der Mitglieder 200,- Euro zu verausgaben.
Der Vorstand besteht z.Zt. aus folgenden Posten:
1. Vorsitzender, i.V. 2 Vorsitzender
 
§ 9 Änderung der Statuten
Änderungen der Statuten sind nur mit einer 50 %+1 Mehrheit des Zuges vorzunehmen.
 
§ 10 Abstimmungen
Bei allen Abstimmungen, welche die Statuten betreffen, darf es keine Enthaltung geben. Es wird nur offen abgestimmt. Bei Abwesenheit / Briefwahl möglich.
 
§ 11 Beiträge
Der Monats/Jahresbeitrag beträgt: 360,- €, ist variabel
und beinhaltet den Jahresbeitrag für den BSV Dormagen (z.Z. 108 €).
Der Beitrag ist zum 01.07. eines jeden Jahres komplett zu entrichten.
Es ist hierfür ab dem 01.07. ein Dauerauftrag
von mon. 21,00 € Beitrag Em Lack  + 09,00 €  BSV, ges. 30,00 € einzurichten.
 
§ 12 Inkrafttreten
Die Statuten treten mit dem heutigen Tag in Kraft.                
Die bis dato erlassenen Statuten sind hiermit ungültig.
 
Der Vorstand
Dormagen im Februar 2024